Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung in der ab 03.04.2022gültigen Fassung
gilt für die Sportausübung: keine Einschränkungen mehr.
Zum Schutz gesundheitlich besonders gefährdeter Personen kommt der Eigenverantwortung und dem solidarischen Verhalten aller eine große Bedeutung zu.
Es wird auf Eigenverantwortung gesetzt. Eine Zutrittskontrolle ist nicht mehr erforderlich.
Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AH-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden (siehe hierzu auch Anlage 1 zur CoronaSchutzVo vom 01.04.2022).
Die Vereine (für den Zutritt verantwortliche Personen oder ihre Beauftragten) sind für die Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln
verantwortlich.
Die Verhaltens- und Hygieneregeln haben weiterhin Gültigkeit.
Eine Mund- Nasenschutz / medizinische Maske bzw. Atemschutzmaske ist beim Betreten und Verlassen des Bades nach wie vor zu tragen.
Wir empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen und bitten alle Mitglieder darum, weiter umsichtig zu agieren um sich und andere zu schützen.