Teilnahme am Übungsbetrieb nur noch mit 3 G
Seit dem Wochenende gilt laut letzter Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Gelsenkirchen die Inzidenzstufe 2 (5 Werktage in Folge 7 Tage Inzidenzwert über 50)
Das bedeutet, dass am Übungsbetrieb nur noch teilnehmen darf, wer geimpft ist (14 Tage nach der 2. Impfung, bei Johnson und Johnson 14 Tage nach der ersten Impfung), einen bestätigten Corona Test nicht älter als 48 Stunden hat oder mit Bestätigung nach Corona-Erkrankung genesen ist (bis 6 Monate nach Erkrankung).
Der Übungs- und Trainingsbetrieb in den Hallenbädern und in den Freibädern läuft ansonsten wie gewohnt weiter.
Der Vorstand